Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Beschwerde gegen den Gesamtzonenplan gutgeheissen. Das heisst das Volk kann am 24. November nicht zu den einzelnen Geschäften abstimmen, obwohl die Abstimmungsunterlagen bereits versendet wurden.
Der Bezirk Küssnacht verpasst nun die Chance über einzelne Geschäfte nochmals demokratisch abstimmen zu können. Statt wie am 9. Juni nur über eine Vorlage abzustimmen, hätten die Stimmberechtigten am 24. November 2013 die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zur zukünftigen Siedlungsentwicklung mit gleichem Inhalt, aber differenziert zum Ausdruck bringen zu können:
- Gesamtzonenplanrevision: Änderung des Zonenplans, des Erschliessungsplans, des Baureglements und des Erschliessungsreglements
- Umzonung „Distillerie Räber, Merlischachen“
- Einzonung „Talweg, Küssnacht“
- Einzonung „Vorderer Bürgenstock, Küssnacht“
- Einzonung „Räbmatt, Merlischachen“
Damit wurden auch weitere Projekte zur Förderung vom preisgünstigen Wohnraum für Familien im Bezirk sowie die Chance um die Dorfkerne zu verdichten vom Verwaltungsgericht bzw. den Beschwerdeführern (vor allem der SP) vorzeitig beerdigt.