(Neue-LZ) Gegen des Abriss des alten Stalls auf der Burgmatt in Merlischachen wurde Beschwerde eingereicht. Diese hat der Regierungsrat nun abgewiesen. Damit wurde die Meinung des Bezirksrates, dass der Abbruch rechtmässig bewilligt ist, bestätigt.
Und im Inventar der historischen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sei die Scheune weder als schützenswerte Baute aufgeführt, noch sonst speziell erwähnt. Mit seinem Entscheid hat der Regierungsrat die vom Bezirksrat geäusserte Meinung, dass der Abbruch des Stalls rechtmässig erfolgt sei, bestätigt. Der Abbruchstopp gilt erst nach Rechtskraft des Regierungsratsentscheids als aufgehoben.